Vorstadt 46 | CH-3380 Wangen an der Aare
+41 (0)32 511 00 50
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 16:00 Uhr

Auflastung
federleicht
gemacht

Damit sie das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges erhöhen können und auch legal fahren, lasten wir es auf. Um eine Auflastung durchzuführen, werden die bestehenden Federn ergänzt oder ersetzt.

Je nach Fahrzeugtyp und Gewicht müssen dazu auch die Felgen und Reifen angepasst werden. Danach wird das neue zulässige Gesamtgewicht beim Strassenverkehrsamt mithilfe des jeweiligen Ariva-Gutachtens eingetragen. Ihr Fahrzeug ist aufgelastet!

Die Federsysteme im Vergleich

Vollluftfedern

  • Auflastung möglich*
  • mehr Sicherheit
  • Fahrniveau erhöhen
     Optimiertes Fahrverhalten
    Optimierter Fahrkomfort
  •  Manuelle Nivellierung
  • Automatische Nivellierung
  • Absenkfunktion
  • Offroad-/ Sport-/ Parkmodi  
  •  
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Zusatzluftfedern

  • Auflastung möglich*
  • mehr Sicherheit
  • Fahrniveau erhöhen
     Optimiertes Fahrverhalten
    Optimierter Fahrkomfort
  • Manuelle Nivellierung
  •  Automatische Nivellierung
  •  Absenkfunktion
  •  Offroad-/ Sport-/ Parkmodi
  •  
Mehr erfahren

Schraubenfedern

  • Auflastung möglich*
  • mehr Sicherheit
  • Fahrniveau erhöhen*
     Optimiertes Fahrverhalten
     Optimierter Fahrkomfort
  •  Manuelle Nivellierung
  • Automatische Nivellierung
  • Absenkfunktion
  • Offroad-/ Sport-/ Parkmodi
  •  
Mehr erfahren

Blattfedern

  • Auflastung möglich*
  • mehr Sicherheit
  • Fahrniveau erhöhen
     Optimiertes Fahrverhalten
     Optimierter Fahrkomfort
  •  Manuelle Nivellierung
  • Automatische Nivellierung
  • Absenkfunktion
  • Offroad-/ Sport-/ Parkmodi
  •  
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 vollumfänglich erfüllt 
   teilweise erfüllt
   
 nicht erfüllt

* je nach Fahrzeug

Expertenwissen 

Gesamtgewicht 
 
 Fahrzeuggewicht + Zuladung
 
Das Gesamtgewicht ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf (Ziffer 33 im Fahrzeugausweis).
Zuladung

Das Gewicht der mitgeführten Passagiere + Gegenstände wie Bsp. Möbel und Fahrräder.
 
Berechnung erlaubte Zuladung: Gesamtgewicht des Fahrzeuges minus dessen Leergewicht. Die Zuladung wird auch als Nutzlast bezeichnet (Ziffer 32 im Ausweis).
Auflastung
 
Gesamtgewichterhöhung durch Ariva-Gutachten und Verbau von Federn und allenfalls Felgen & Reifen.
 
Eine Gesamtgewichterhöhung ermöglicht es legal mehr zu laden (Erhöhung der Zuladung und Gesamtgewicht).

Wie sich ein Luftfahrwerk bei einem VW T6 macht, darüber gibt Ariel Hauser in diesem Video Auskunft.

 

 

 

 

 

 

Gerne gebe ich Ihnen Auskunft


Heinz Hess
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